Unbefristete Lizenz zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)

Nach dem AÜG muss eine Firma mindestens 3 Jahre in Folge Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung geschickt und dabei sämtliche Vorgaben und Regeln des AÜG befolgt haben, um eine unbefristete Lizenz zur Arbeitnehmerüberlassung zu erhalten. So lange dieses Ziel nicht erreicht ist, kann eine Firma nur eine auf ein Jahr befristete Lizenz erhalten.
Voller Stolz dürfen wir verkünden, dieses Ziel am 01. Dezember 2024 erreicht zu haben!
Wir bedanken uns herzlich für die Unterstützung und das Vertrauen unserer Kunden, ohne die wir dieses Ziel gar nicht hätten erreichen können. Und natürlich danken wir auch jedem einzelnen Mitarbeiter/Mitarbeiterin für seine/ihre Leistungen, die er/sie im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung bei unseren Kunden erbracht hat.